Dieser Satz begegnet uns im baulichen Brandschutz oft und wird immer wieder erwähnt. Aber stimmt er auch? Wenn man die Prüfnormen studiert, kommt man zum Ergebnis, dass es eigentlich heissen müsste:
Wie geprüft, so anwendbar. 🙂
Der Anwendungsbereich und nicht der Prüfbereich bestimmt, in welchen Situationen man ein Produkt verwenden kann. Der Anwendungsbereich kann nämlich grösser sein als der Prüfbereich. Dies sieht man am Beispiel der Brandschutzfugen (EN1366-4:2021): Mögliche prüfbare Ausrichtungen sind A, B und D. Mögliche Anwendungen sind aber A, B, C, D und E.