Brandschutzdichtungen für Fugen und Türen

Unterhalt und Sanierung
Während der Nutzungsphase eines Gebäudes ist der Eigentümer für die Instandhaltung des Brandschutzes zuständig. Brandschutztüren gehören zum baulichen Brandschutz und müssen immer funktionsfähig sein. Die Fuge zwischen Türblatt und Rahmen oder Zarge als auch Boden muss also im Brandfall verschlossen werden mit einer intumeszierenden Dichtung. Wenn diese fehlt oder weggerissen worden ist, kann der geforderte Feuerwiderstand nicht erreicht werden. Fragen Sie uns an für eine Beratung. Wir verweisen Sie im Bedarf an Türenspezialisten oder liefern Ihnen den gewünschten Brandschutzstreifen in der Breite Ihrer Wahl.

Anschlussfuge
Die Fuge zwischen dem geprüften Bauteil (z.B. Brandschutztüre oder Schachtfront) und dem angrenzenden Bauteil gehört zur Prüfung des Bauteils. Die genaue Ausführung ist den Unterlagen des Herstellers oder Systemhalters des geprüften Bauteils zu entnehmen. Typische Fugenverschlüsse bestehen aus Mineralwollschnüren und genau definierten Brandschutzfugenmassen. Es handelt sich also nicht um eine VKF-anerkannte Brandschutzfuge wie sie im VKF Brandschutzregister in der Gruppe 224 - Fugenabdichtungen zu finden sind.

Brandschutzabschlüsse & Abschottungen
Sobald eine Leitung durch ein geprüftes Bauteil geführt wird, ergeben sich Schnittstellenprobleme. Die Durchführung durch den Brandschutzabschluss muss zwingend geplant werden. Wo und wie gross darf der Ausschnitt in der Türe oder im Trennwandelement sein? Welche Leitungen können wie abgeschottet werden? Braucht es einen Sturz oder eine Leibungsverkleidung? Dazu braucht es die Systemhalter oder Hersteller, den Qualitätssicherheitsbeauftragten Brandschutz und die Bauleitung. Die Praxis zeigt, dass die Fehleranfälligkeit sehr gross ist. Fragen Sie uns an für eine Beratung.