Wissenswertes

Tragkonstruktionen
Abschottungssysteme werden nach der europäischen Prüfnorm EN 1366-3 geprüft. Die Systeme müssen dafür in der Wand und in der Decke geprüft werden. Es kann sich dabei um Normtragkonstruktionen oder eine spezifische Tragkonstruktionen handeln. Normtragkonstruktionen sind zum Beispiel die Massivwand, die Leichtbauwand oder die Massivdecke, wobei deren Dicke, Dichte und Aufbau klar geregelt ist. Brandabschnittsbilden Wände und Decken mit einer VKF Anerkennung gelten als spezifische Tragkonstruktionen. Der Einbau in diese Konstruktionen erfolgt nach dem jeweiligen Hersteller oder nach dem VKF-Brandschutzmerkblatt 2004-15. Der Einbau von Abschottungen in Holzbaukonstruktionen ist als Stand-der-Technik über die Lignum-Dokumentationen geregelt.

Brandverhalten von Abschottungen
Jedes Abschottungsprodukt hat natürlich auch ein Brandverhalten. Eine Mineralwollplatte oder ein Brandschutzmörtel hat normalerweise keinen Brandbeitrag, entspricht also dem Brandverhalten RF1. Reaktive Abschottungsmaterialien wie Brandschutzfarben, Brandschutzmassen, Brandschutzmanschetten oder Brandschutzbänder reagieren ab einer gewissen Temperatur und haben daher ein Brandverhalten der Kategorien RF2, RF2 (cr), RF3 oder auch RF3 (cr). Dies ist gewollt und zulässig, denn erst die Reaktion bei hoher Temperatur ermöglicht das Erreichen eines gewissen Feuerwiderstandes.

Durchführungen von Leerrohren für Elektroinstallationen
Sobald Aussparungen von Leerrohren für Elektroinstallationen einen Durchmesser von grösser als 70 mm besitzen, benötigen Leerrohre durch brandabschnittbildende Bauteile zwingend ein VKF-anerkanntes Abschottungssystem. Leerrohre für Elektroinstallationen können mit Brandschutzmassen, Brandschutzmanschetten, Brandschutzbändern oder mit Brandschutz-Kabelboxen feuerwiderstandsfähig abgeschottet werden. Es ist unbedingt zu beachten, dass der maximal erlaubte Durchmesser des Leerrohrs und des Leerrohr-Bündels nicht überschritten wird. Weitere Informationen finden Sie in unseren technischen Datenblättern oder kontaktieren Sie uns direkt.

Brandschutzmanschetten und Brandschutzbänder
Brandschutzmanschetten und Brandschutzbänder für Rohrleitungen und brennbare Dämmungen werden für den genauen Anwendungsfall geprüft. Die wichtigsten Kenngrössen für eine Rohrabschottung sind der Rohrtyp (z.B. PE oder PVC), der maximal geprüfte Durchmesser (z.B. 160 mm oder 200 mm), die Rohrwandstärke (z.B. 3.1 mm oder 6.2 mm) und die Rohrendkonfiguration (z.B. U/U oder U/C). Die wichtigsten Kenngrössen für die Abschottung einer brennbaren Dämmung ist der Dämmungstyp oder das Brandverhalten (z.B. mind. RF2 (cr) oder mind. RF3) und die Dämmstärke (z.B. max. 5 mm oder max. 32 mm). Bei den Brandschutzbändern ist die richtige Anzahl der Wicklungen unbedingt einzuhalten. Die Einbausituation (z.B. Kernbohrung oder Weichschott) als auch der Verschluss des Ringspaltes um das Rohr (z.B. Mörtel oder Brandschutzmasse Intumex AN) ist abhängig von der Brandprüfung. Die genauen Angaben findet man in den VKF Anerkennungen oder in unseren technischen Datenblättern. Kontaktieren Sie uns bei Fragen.