VKF-anerkannte Abschottungssysteme geben den Maximalabstand der ersten Leitungsabstützung vor. Bei Wanddurchführungen wird beidseitig abgestützt, bei Decken oberseitig. Typische Abstände a liegen zwischen 200 und 600 mm. Die Leitungsabstützungen sind notwendig bei allen Abschottungsarten, sei es ein Weichschott, ein Mörtelschott oder eine Kabelbox. Elektroleitungen oder Rohrleitungen dehnen sich bei hoher Temperatur aus und verlieren ihre eigene Tragfähigkeit. Die Leitungsabstützungen sichern unter anderem den gewünschten Feuerwiderstand, in dem sie verhindern, dass die Abschottung beschädigt wird. Die VKF-Richtlinie ermöglicht das Verschliessen einer Aussparung mit einem Material RF1. Auch in diesem Fall braucht es eine Leitungsabstützung, damit die Wärmedehnung berücksichtigt wird.