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Abschottungssysteme für Kabel, Rohre, Lüftung und Fugen

Abschottungssysteme

Abschottungen kommen in grosser Vielfalt: Weichschott, Mörtel- oder Hartschott, Kombiabschottung, Kabelabschottung oder Rohrabschottung, Abschottung von Lüftungsleitungen, Brandschutzklappen und Brandschutzfugen. Die VKF-Anerkennung bezieht sich dabei auf die durchgeführte Leitung und beschreibt, welches Produkt verwendet werden kann. Weitere wichtige Informationen findet man im Produktedatenblatt oder in der Einbauanleitung.


Kombiabschottung

Kombiabschottung (SN EN 1366-3)

Kombiabschottungen sind multifunktionale Lösungen für die Abschottung mehrerer Leitungstypen in einer gemeinsamen Öffnung. Sie werden nach der Prüfnorm SN EN 1366-3 getestet und erfüllen höchste Anforderungen im Brandschutz. Die Anwendung erfolgt entweder nach VKF-Anerkennung (siehe VKF-Brandschutzregister) oder Leistungserklärung. Kombiabschottungen enthalten z. B.:

  • Elektrokabel und Leerrohre für Elektroinstallationen
  • Brennbare und nicht brennbare Rohre mit oder ohne Dämmung

Die Aussparung wird typischerweise mit Weichschottplatten, Brandschutzsteinen oder Brandschutzmörtel verschlossen. Wichtig: Jede Leitung erfordert eine spezifische Maßnahme – z. B. eine Brandschutzmanschette Intumex RS10, das Brandschutzband Intumex Wrap oder die Brandschutzmasse Intumex MG. 

Abschottung von Lüftungsleitungen

Abschottung von Lüftungsleitungen (SN EN 1366-1, SN EN 1366-2, VKF-BSR 25-15)

Je nach Anforderung wird eine Lüftungsleitung anders geschottet:
•    Ohne Brandschutzanforderung: 
Verschluss gemäß VKF-Richtlinie 25-15 oder gemäss der Lignum Dokumentation 6.1 als Stand-der-Technik. 
•    Mit Brandschutzanforderung: 
Einbau gemäß Systemhalter und Prüfung (SN EN 1366-1)
•    Bei Brandschutzklappen:
Einbau gemäß Systemhalter und Prüfung (SN EN 1366-2)

Das Brandschutzkonzept und die genauen Einbauvorgaben der jeweiligen Systemhalter sind zwingend zu beachten. Bei kombinierten Durchführungen von Lüftungsleitungen, Elektroleitungen, Sanitär- und Heizleitungen ist eine genaue Planung zwingend.
 

Fugenabschottung

Fugenabschottung (SN EN 1366-4)

Brandschutzfugen, auch bekannt als Fugenabschottungen oder Fugenabdichtungen im Brandschutz, sind ein wesentliches Element der baulichen Brandabschottung und müssen feuerwiderstandsfähig verschlossen werden. Man unterscheidet:
•    horizontale und vertikale Fugen
•    einseitige oder beidseitige Ausführungen
•    brennbares oder nicht brennbares Hinterfüllmaterial
•    Fugen ohne oder mit Bewegung

Häufig eingesetzt werden:
•    Intumex AN: einseitige Fugen mit brennbarer Hinterfüllung
•    Intumex AS: besonders geeignet für bewegliche Brandschutzfugen

Zusätzliche Anforderungen an Fugen in Außenwänden oder Dachkonstruktionen regelt die VKF-Richtlinie 15-15. Mit Intumex AS können solche Anschlussfugen, insbesondere Anschlüsse an Trapezbleche, einfach gelöst werden.

 

Weichschott vs. Mörtelschott

Weichschott vs. Mörtelschott: Was ist der Unterschied?

Ein Weichschott besteht aus beschichteten Mineralwollplatten und eignet sich ideal für Kombiabschottungen. Es ist flexibel, leicht nachzurüsten und vielfach VKF-anerkannt. Ein Weichschott ist auch die ideale Lösung für Leitungsdurchführungen durch geprüfte Bauteile, wie Brandschutztüren oder Schachtwände.
Das Mörtelschott hingegen bietet eine massive Lösung, ideal bei erhöhten Anforderungen an mechanische Festigkeit. 

Wichtig: Bei Nichteinhaltung von Mindestabständen unter Leitungen muss auf ein vollständig geprüftes Abschottungssystem umgestellt werden. Die Abschottung der Leitungen erfolgt dann pro Kernbohrung oder als Kombiabschottung.
 

Mindestabstand zwischen Rohren

Brandschutz und Leitungsabschottung gemäß VKF-Brandschutzmerkblatt 2004-15

Das VKF-Brandschutzmerkblatt 2004-15 regelt die Mindestabstände zwischen brennbaren und nicht brennbaren Leitungen.
•    Für brennbare Leitungen gilt der doppelte Abstand.
•    Für nicht brennbare Leitungen genügt der einfache Abstand.
•    Bei brennbaren und nicht brennbaren Leitungen ist der grössere Mindestabstand massgebend.
Wird der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten, kann in bestimmten Fällen auf eine zusätzliche Leitungsabschottung verzichtet werden. Dennoch muss der Ringspalt stets vollständig verschlossen werden.
Wichtig:
•    Liegen Leitungen näher zusammen, ist eine Abschottung der Leitung und der Durchdringung zwingend erforderlich.
•    Damit Produkte wie Brandschutzmanschetten korrekt montiert werden können, ist ein Abstand von mindestens 50 mm zwischen den Leitungen notwendig.
Eine sorgfältige Planung ist entscheidend für eine korrekte und sichere Leitungsabschottung im Brandschutz. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zum Thema Brandschutz und Leitungssicherheit!

 

Warum die Abschottung von Leitungen wichtig ist

Dieses Video zeigt, welche Folgen eine fehlende Leitungsabschottung haben kann. Im Beispiel wurde nur die Aussparung verschlossen – ohne weitere Brandschutzmaßnahme auf der feuerzugewandten Seite.

Brennbare Leitungen wie Schmutzwasserrohre oder Leerrohre für Elektroinstallationen schmelzen im Brandfall schnell. Herabtropfendes Material kann darunterliegende Leitungen beschädigen und die Brandausbreitung fördern – auch bei Einhaltung des Mindestabstands nach VKF-Brandschutzmerkblatt 2004-15.

Rohrdurchführungen müssen daher beidseitig zuverlässig abgeschottet werden. In Wänden werden Brandschutzmanschetten beidseitig montiert, bei Decken auf der Unterseite.

Eine einseitige Montage ist nur zulässig, wenn eine geprüfte einseitige Brandschutzlösung verwendet wird. Achten Sie auf die richtige Auswahl und Montage zertifizierter Brandschutzsysteme.

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